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TPT0003 | 01.12.2009 | 14:22 | Channel: Tourismuswirtschaft

Aussender: Wirtschaftskammer Österreich


Stichworte: Politik / Recht / Tourismus / Wirtschaft

Tourismus im EU-Reformvertrag verankert

Utl.: Schenner: "Lobbyingarbeit der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft macht sich bezahlt" =

   Wien (TP/OTS) - Die österreichische Tourismuswirtschaft begrüßt
das in Kraft treten des EU-Reformvertrags, mit dem nun auch der
Tourismus in einem eigenen Artikel verankert ist: "Damit wird
erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage für den Bereich Tourismus
geschaffen, in dem der Union eine Zuständigkeit für die Durchführung
von Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahmen
zukommt", erklärt Hans Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus
und Freizweitwirtschaft in der WKÖ. "Der Tourismus bleibt natürlich
in erster Linie in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Die EU kann
aber die nationalstaatlichen Maßnahmen zur Förderung des Tourismus
ergänzen." Hier gehe es vor allem um die Unterstützung der Betriebe
und um ausreichend finanzielle Mittel, mit denen dem Bedarf und den
Zielen der Tourismusinteressen entsprochen werden kann. Denn der
Tourismus trage nicht nur wesentlich zu Wachstum und Beschäftigung in
Österreich und in der EU bei, sondern sei zugleich eine starke
Komponente der Regionalentwicklung. "Mit Johannes Hahn als Kommissar
für Regionalpolitik hoffen wir auf einen starken Partner im Interesse
der österreichischen und europäischen Tourismuswirtschaft", so
Schenner.
   Konkret legt der tourismusspezifische Artikel 195 zum einen fest,
dass die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten insbesondere im
Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
der Union im Tourismussektor ergänzt. Hier steht die Förderung eines
"günstigen Umfelds" für die Entwicklung touristischer Unternehmen im
Vordergrund. Weiters soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
durch den Austausch bewährter Praktiken unterstützt werden. Mögliche
Tätigkeitsfelder wären beispielsweise die europaweite Koordinierung
der Ferienzeiten oder der Ideenaustausch und Know-how-Transfer von
innovativen Modellen im Bereich Ausbildung und Beschäftigung.
   Zum anderen wird aber auch der legislative Rahmen für das Tätig
werden der Union klar abgesteckt: Durch Europäische Gesetze oder
Rahmengesetze werden spezifische Maßnahmen gesetzt, die eine
Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Ziele
dieses Artikels darstellen. Gleichzeitig wird aber jegliche
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich
Tourismus ausgeschlossen. "So kann das Tourismusland Österreich vom
Tätig werden der Europäischen Union im Bereich Tourismus profitieren,
wird aber in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit nicht
eingeschränkt", betont Schenner.
   Grundlage für die Verankerung des Tourismus im Vertragswerk war
erfolgreiches Lobbying der Bundessparte Tourismus schon zu Zeiten des
EU-Konvents. "Wie man sieht, macht sich die Lobbyingarbeit der
Bundessparte auch auf EU-Ebene bezahlt", freut sich Schenner über den
Erfolg.
Rückfragehinweis:
   Wirtschaftskammer Österreich
   Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
   Mag. Rainer Ribing
   Tel.: 05 90 900-3567
   rainer.ribing@wko.at
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TPT0003    2009-12-01/14:22
011422 Dez 09
TMP0004 0402

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