Rekurs gegen Beschluss zum Windpark Brenner
Umweltorganisationen und Alpenvereine ziehen vor Bozner Verwaltungsgericht
Bozen/Innsbruck (TP/OTS) - Eine breite Front von Organisationen
aus dem Umweltschutzbereich sowie die Gemeinde Gries am Brenner
ziehen gegen den Beschluss der Südtiroler Landesregierung vor
Gericht, die Errichtung von 19 Windkraftanlagen am Sattelberg in der
Gemeinde Brenner zu genehmigen. Die Landesregierung hatte bei der
Beschlussfassung die wesentlichen, von Fachleuten aufgeworfenen
Umweltaspekte unberücksichtigt gelassen und grünes Licht für den Bau
eines Windparks im alpinen Gelände gegeben.
Der geplante Windpark am Sattelberg in der Gemeinde Brenner wäre
eine der größten alpinen Baustellen in dieser Höhenlage und ein
enormer Eingriff. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der
AVS, der CAI Alto Adige und die Arbeitsgemeinschaft für Vogelkunde
und Vogelschutz Südtirol haben über den WWF Italia daher einen Rekurs
beim Bozner Verwaltungsgericht hinterlegt. Den Beschluss der
Landesregierung fechten auch die Gemeinde Gries am Brenner und der
Oesterreichische Alpenverein an.
Stellungnahmen fußen auf Studien und Gutachten
Obwohl die Öffentlichkeit in Österreich und Italien und die
öffentlichen Rechtsträger in Österreich ihre eingebrachten
Stellungnahmen auf Fachliteratur, Studien oder spezifisch erstellte
Fachgutachten ihrer zuständigen Dienststellen stützen, hat die
Südtiroler Landesregierung ausschließlich ihre eigene Fachkenntnis
bemüht, ohne die beschlossene Abweichung vom abschließenden Gutachten
des UVP-Beirates mit Hilfe zusätzlicher Fachgutachten zu begründen.
Die Bedenken des UVP-Beirats, welche zu einem negativen Gutachten
geführt hatten, konnten so in keiner Weise entkräftet werden.
Bedenken werden einfach vom Tisch gewischt
Der Beschluss der Landesregierung weist zahlreiche inhaltliche
Mängel auf. Er enthält beispielsweise keine klaren Angaben zum
Winterbetrieb und zur Winterwartung der Anlagen (Erreichbarkeit des
Gebietes) - die Landesregierung hält lediglich fest "die Windkraft
eignet sich dazu, die in den Wintermonaten verminderte
Stromproduktion aus Wasserkraft auszugleichen". Die Bedenken zu den
Auswirkungen auf den Vogelzug werden einfach vom Tisch gewischt. In
den erteilten Auflagen wird jedoch festgehalten, dass während der
Bauphase eine Radaranlage zu installieren sei, um den Vogelzug zu
erfassen und zu analysieren. Dass ein relevanter Aspekt sogar noch
während der Bauphase überprüft werden muss untermauert die Vermutung,
dass die positive Beschlussfassung seitens der Landesregierung
entgegen dem negativen UVP-Gutachten ohne vollständige
Sachverhaltsermittlung erfolgt ist.
Tierpopulationen wurden nicht berücksichtigt
Die Auswirkungen auf die Populationen streng geschützter Brutvögel
und auf ein Natura-2000-Gebiet auf Nordtiroler Seite wurden mit der
Begründung es gebe keine nennenswerten Auswirkungen erst gar nicht
untersucht.
Wesentliche Kritikpunkte sind somit die Verletzung der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie sowie die
Verletzung der Vorgaben des Landesjagdgesetzes, welches vorsieht,
entlang der von den Zugvögeln benutzten Routen Wildschutzgebiete
auszuweisen.
Es stellt außerdem einen groben Verfahrensmangel dar, wenn ein
Beschluss der Landesregierung nachträglich "integriert" wird, ohne
dass dies noch einmal durch das Gremium der Landesregierung genehmigt
wird.
Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention wurde eingeschalten
Im konkreten Fall sind zwischen der Beschlussfassung durch die
Landesregierung (24.10.2011) und der Ausfertigung und
Veröffentlichung des Beschlusses (14.02.2012) beinahe 4 Monate
verstrichen. Offenbar wurde diese Zeit genutzt, um die Begründung des
Beschlusses zu erstellen bzw. zu "verfeinern". Tatsache ist
jedenfalls, dass die Landesregierung im Februar nicht mehr über den
endgültigen Beschlusstext befunden hat.
Erstmals in der Geschichte wird sich auch der
Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention auf Antrag des Club Arc
Alpin - des Dachverbands der alpinen Vereine - mit der Causa
Sattelberg beschäftigen. Diesem Kontrollorgan obliegt die Überprüfung
der Einhaltung der aus der Alpenkonvention resultierenden
Verpflichtungen.
Die Rekurswerber erinnern die Südtiroler Landesregierung an deren
Beschluss vom 21. Februar 2011, in dem von einem Verbot von
Windkraftanlagen in Südtirol die Rede war. Als einzige mögliche
Ausnahme wurde damals das Projekt Sattelberg genannt, für den Fall,
dass dieses von allen Instanzen positiv begutachtet werden sollte.
Eine positive Begutachtung aller Instanzen hat es aber nie gegeben.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Vorgehensweise eine Provokation
gegenüber dem Land Tirol und den Wipptalern, sowie allen anderen
Institutionen, die sich mit dem Projekt beschäftigt haben.
Die Rekurswerber sind überzeugt, dass das Verwaltungsgericht ihrer
Argumentation folgen und die Aussetzung und Aufhebung aller
relevanten Verwaltungsakte fordern wird, welche im Zusammenhang mit
dem Projekt stehen und dem Gutachten des UVP-Beirats widersprechen.
Georg Simeoni
Erster Vorsitzender Alpenverein Südtirol
Robert Renzler
Generalsekretär Oesterreichischer Alpenverein
Klauspeter Dissinger
Vorsitzender Dachverband für Natur- und Umweltschutz
Giuseppe Broggi
Presidente Club Alpino Italiano - Alto Adige
Franco Capraro
Vorstandsmitglied Club Arc Alpin (CAA)
Erich Gasser
Vorstandsmitglied Arbeitsgemeinschaft für Vogelschutz und
Vogelkunde Südtirol (AVK)
Rückfragehinweis:
Oesterreichischer Alpenverein
Robert Renzler
Mobil: +43 (0)664 8556420
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