ÖHV-Forderungen durchgesetzt: Tourismus bleibt Ausnahme im EU-Recht
Für Hotellerie bleibt inländisches Recht maßgeblich.
Wien (TP/OTS) - Fatal hätten sich geplante Änderungen im EU-Recht auf die heimische Hotellerie auswirken können. Nun wird davon - nicht zuletzt dank gezielten Lobbyings und massivsten Drucks der Österreichischen Hoteliervereinigung - abgesehen. Damit bleibt für österreichische Hoteldienstleistungen heimisches Recht maßgeblich.
"Kein Hotelier kann sein Angebot von Gast zu Gast unterschiedlich gestalten - je nach den gesetzlichen Standards in dessen Heimatland. Man hat gut daran getan, von den geplanten Abänderungen abzusehen. Alles andere wäre der Todesstoß für viele Betriebe gewesen", erklärt der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Thomas Reisenzahn, den hohen Stellenwert der "Tourismusklausel" (Art. 5 Abs. 3 lit. a) für die heimische Hotellerie. Bisher galt für Dienstleistungen, die zur Gänze in einem anderen Land als dem Heimatland eines Konsumenten erbracht wurden, das Recht eben dieses Landes. Einem Kommissionsvorschlag zufolge hätte dies nun geändert werden sollen: Dann wäre hier das jeweilige Recht des Heimatlandes des Gastes zum Tragen gekommen - mit den daraus resultierenden Schwierigkeiten für die Betriebe. Dies konnte verhindert werden.
Erfolg für Österreichs Hotellerie
Die ÖHV hat im Vorfeld der Entscheidung aus gutem Grund darauf gedrängt, dass die geplanten Abänderungsanträge zurückgezogen werden - mit Erfolg, wie sich nun zeigt. "Unsere Warnung ist angekommen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat diesem gut ausgearbeitetem Kompromiss zustimmen, der auch von der portugiesischen Ratspräsidentschaft mitgetragen wird, profitiert die gesamte österreichische Hotellerie davon", so Reisenzahn. Das intensive Lobbying der ÖHV habe Wirkung gezeigt, Partnerorganisationen in ganz Europa seien genauso auf das Thema aufmerksam gemacht worden wie die relevanten Stellen in Brüssel.
Intensive Vorarbeiten führen zu tragfähigem Kompromiss
Dass die Entscheidung nach der Monate dauernden Suche nach einem tragfähigen Kompromiss auch seitens der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft begrüßt wird, sei nicht zuletzt den intensiven Vorarbeiten zuzuschreiben. "ÖVP-Europaklubobmann Mag. Othmar Karas und der Kärntner SPE-Mandatar Wolfgang Bulfon haben mit ihrem Einsatz für die österreichische Hotellerie maßgeblichen Anteil an dieser sachlich fundierten Entscheidung", so Reisenzahn. Mit der Zustimmung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates zum Beschluss des Rechtsausschusses wird gerechnet.
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201805 Nov 07
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