"Bestmöglicher Arbeitnehmerschutz erfordert partnerschaftliches Miteinander"

Hinterleitner: Mehrheit der Gastronomiemitarbeiter für partnerschaftliches Miteinander und gegen generelles Rauchverbot

Wien (TP/OTS) - Die Gastronomie spricht sich für ein partnerschaftliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern in Österreich aus und zeigt angesichts der heute, Mittwoch, geäußerten Forderungen der Gewerkschaft volles Verständnis für die Nichtraucherschutz-Anliegen der Mitarbeiter in Österreichs Gastronomiebetrieben. Allerdings weist der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, Helmut Hinterleitner, mit Nachdruck darauf hin, dass die bestehenden Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bereits rigorose Vorschriften hinsichtlich der Belüftung in den Gastronomiebetrieben vorsehen. Darüber hinaus sei festzuhalten, dass die gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmer durch die Luftqualität in vielen anderen Bereichen höher ist als in der Gastronomie.

Hinterleitner bekräftigt, dass gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreichs Gaststätten mit den Schwierigkeiten eines generellen Rauchverbots bestens vertraut ist. "Keiner kennt die Situation besser als diejenigen, die täglich an Ort und Stelle als Vermittler zwischen Rauchern und Nichtrauchern fungieren. Die große Mehrheit von ihnen ist ebenso wie wir überzeugt, dass man das Rauchen nicht gänzlich aus Österreichs Lokalkultur verbannen darf. Die Formel kann daher nur lauten: Bestmöglicher Nichtraucherschutz - für Gäste und Mitarbeiter - in großen Betrieben und Wahlfreiheit für kleinere Lokale unter 75m2."

Die Forderungen der Gewerkschaft in punkto Arbeitnehmerschutz stünden laut Hinterleitner keineswegs im Gegensatz zu den Vorstellungen des Fachverbandes. "Den partnerschaftlichen Weg, den wir für das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern unter den Gästen gehen möchten, gilt es ebenso in Hinblick auf die Gastronomiemitarbeiter zu beschreiten." So wie die Nachfrage nach rauchfreier Gastronomie ein dementsprechendes Angebot an Nichtraucherlokalen nach sich gezogen hat, haben auch die Mitarbeiter schon vielfach die Wahlmöglichkeit und sollen sie künftig auf Basis betrieblicher Vereinbarungen verstärkt erhalten. Die Anliegen der Arbeitnehmer werden im Zuge der weiteren Verhandlungen über die gesetzliche Verankerung des Nichtraucherschutzes jedenfalls ernst genommen, versichert Hinterleitner.

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