Europäisches Reiserechtsforum 2008: Reiserecht hinkt Trends hinterher

Wien (TP/OTS) - Der moderne Reisende verlangt mehr Individualität und Flexibilität - die Pauschalreise ist zwar nach wie vor beliebt, aber immer mehr basteln sich ihren Traumurlaub aus verschiedenen Bausteinen aus dem Internet selbst zusammen. Das wirft neue Fragen der Haftung auf. Reiserechtsexperten aus ganz Europa trafen sich am 3. und 4. Juli an der Wirtschaftsuniversität Wien, um über diese und weitere für Reisende und Leistungsträger brisante Aspekte zu diskutieren.

In der Reisebranche ist der Trend zu einem dynamischen Reiseprodukt zu erkennen: Dabei geht es hauptsächlich darum, dass man jede Komponente seines Urlaubes frei wählen kann und trotzdem wie bei der Pauschalreise alles im Voraus in einer Einheit wieder findet. Für den Reisenden führt diese Ähnlichkeit mit einer klassischen Pauschalreise zum Trugschluss, dass er als Konsument genau so geschützt ist.

"Ein Irrtum, wie sich bei Schwierigkeiten oft herausstellt", sagt Ernst Führich, Leiter des Kompetenzzentrums an der Fachhochschule Kempten in Deutschland. "Hier lässt man den Urlauber im Regen stehen. Der Verbraucher meint, er habe ein Paket gebucht und er habe einen Verantwortlichen. Hier muss Brüssel eine Regelung schaffen, dass wir einen Verantwortlichen für diese Click und Mix-Angebote im Internet haben." Der Obmann des Fachverbandes für Reisebüros der WKO Edward Gordon betont, dass allerdings egal, ob Click und Mix-Angebote von einem Reisenden direkt im Internet oder durch ein Reisebüro gebucht werden es keinen Unterschied bei der Haftungsverantwortung geben darf.

"Das Reisebüro kann nicht etwas absichern, wo der Kunde sonst auch keine Absicherung hätte", so Gordon. Grundsätzlich treten Branchenvertreter für klare Regelungen und eine Ausweitung der Pauschalreise-Richtlinie ein, um faire Rahmenbedingungen für Anbieter und Nachfrager zu schaffen.

Die geltende Pauschalreise-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1990. "Eine Überarbeitung ist im Gange", sagt Gösta Petri von der Europäischen Kommission. Im Oktober soll ein Vorschlag einer Rahmenrichtlinie präsentiert werden. Ziel ist eine Vollharmonisierung, was die Europäische Vereinigung der Reisebüroveranstalter und die Österreichische Wirtschaftskammer aus Wettbewerbsgründen befürworten. Viele Konsumentenschützer sind dagegen. Sie befürchten eine Harmonisierung auf Kosten der Konsumenten jener Länder, die derzeit hohe Schutzstandards bieten.

Im Rahmen des Europäischen Reiserechtsforums wurde eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, die auf eine Antwort aus Brüssel warten. In der Zwischenzeit bieten die Veranstalter (Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft, die Österreichische Gesellschaft für Angewandte Forschung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und das Europainstitut) allen Beteiligten die Möglichkeit sich an der Diskussion im Rahmen eines auf der Webseite www.reiserechtsforum.eu eingerichteten Blogs zu beteiligen und Ihre Anliegen einzubringen. Eine internationale Veranstaltung wie diese wurde erst durch die großzügige Unterstützung der zuständigen Ministerien (BMVIT, BMWA, BMSK, BMWF) sowie durch private Sponsoren (Austria Hotels International, Care Consult, WKO FV Reisebüros) möglich.

Sämtliche Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.reiserechtsforum.eu

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081659 Jul 08

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