Patscherkofelschutzhaus ohne Seilbahnversorgung
Gerichtliche Einstweilige Vorkehrung gegen Patscherkofelbahn
Innsbruck (TP/OTS) - Das Schutzhaus am Patscherkofel wurde 1887 in Erinnerung an den Besuch des Kaisers im Jahre 1848 errichtet und wird seit 120 Jahren von der Sektion Touristenklub Innsbruck des Oesterreichischen Alpenvereins am Hausberg Innsbrucks betrieben. Seit Bestehen der Patscherkofelbahn wird das Schutzhaus im Winter mit der Gondelbahn gegen Entgelt versorgt. Im Jahre 1996 erwarben die Patscherkofelbahnen GmbH & Co KG, die bekanntlich im Eigentum des ÖSV-Präsidenten Prof. Peter Schröcksnadel stehen, von den Innsbrucker Verkehrsbetrieben das Unternehmen der Patscherkofelbahn und nahm die Teile der der IVB gehörenden Liegenschaften, auf denen sich die Seilbahn- und Liftanlagen befinden, um einen Bestandzins von ATS 1,00 pro Kalenderjahr in Bestand.
Mit eigenem Geld aber auch mit öffentlichen Subventionen wurde in die Modernisierung der Anlagen investiert.
Streit um Hüttenschließung entbrannte
Das Schutzhaus der Sektion Touristenklub Innsbruck des Oesterreichischen Alpenvereins befindet sich unmittelbar neben der Bergstation. In den vergangenen Jahren wurde das Schutzhaus, in dem unter Tag Hunderte Skifahrer, Bergwanderer und Touristen bewirtet werden, auch Ziel von vielen Skitourengehern, die am Tag, aber zunehmend auch am Abend auf den Pisten aufsteigen und abfahren. Vor zwei Jahren vereinbarten daher die Verantwortlichen der Patscherkofelbahnen mit dem Pächter des Schutzhauses, dass das Schutzhaus für Pistentourengeher um 22:00 Uhr geschlossen wird. Der Pächter hielt sich an diese Vereinbarung. Im Dezember 2008 forderten aber die Patscherkofelbahnen GmbH & Co KG den Pächter auf, bereits um 21:00 Uhr zuzusperren. Dieser Forderung kam der Pächter nicht nach.
Seilbahnbetreiber verweigert Hüttenversorgung - Pächter beansprucht gerichtliche Hilfe
Die Konsequenz war die Verweigerung des Lebensmittel- und Getränketransportes für das Schutzhaus außerhalb der Beförderungsbedingungen seit dem 9.1.2009 durch die Gondelbahn.
Der Pächter des Schutzhauses, vertreten durch die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei König - Ermacora - Lässer musste daher gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit einstweiliger Vorkehrung des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 20.01.2009 wurde den Patscherkofelbahnen GmbH & Co KG bei sonstiger Exekution ab sofort geboten, unverzüglich den Transport von Lebensmitteln, Getränken und Unrat, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des vom Pächter betriebenen Schutzhauses am Patscherkofel notwendig sind, durch die Patscherkofelbahn gegen Bezahlung eines angemessenen Entgelts von derzeit Euro 0,38 pro Kilogramm zu ermöglichen und durchzuführen.
Diese einstweilige Vorkehrung wurde vom Bezirksgericht Innsbruck bis zur rechtskräftigen Erledigung der Besitzstörungsklage erlassen.
Das Bemühen um eine außergerichtliche Lösung im Vorfeld ist gescheitert
Der Pächter des Schutzhauses und der Vorsitzende der Sektion Touristenklub Innsbruck des Oesterreichischen Alpenvereins haben sich vor Einreichung der Klage um eine außergerichtliche Lösung bemüht; eine solche konnte jedoch nicht erzielt werden.
Da am Schutzhaus 12 Mitarbeiter beschäftigt werden und im Winter ein anderer Transport nicht möglich und zumutbar ist, musste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Versorgung des Schutzhauses zu ermöglichen.
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