Olympiaworld Innsbruck - Dr. Michael Bielowski: Stellungnahme EURO 08 Abrechnung
Innsbruck (TP/OTS) - Einleitende Bemerkungen
Die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI-GmbH) wurde seit November 2008 zwei Mal Prüfungen durch Kontrollorgane der öffentlichen Hand unterzogen:
- November 2008 - März 2009 / Landesrechnungshof
- Mai 2009 - Juni 2009 / Landesrechnungshof und städt. Kontrollabteilung
Bei beiden Prüfungen wurden die von der OSVI-GmbH vorgelegten Unterlagen verwendet und als korrekt beurteilt.
§6 Abs.1 Landesrechnungshofgesetz normiert die Vertraulichkeit von Berichten bis zum Abschluss der Behandlung im Finanzkontrollausschuss. Ich persönlich habe mich an diese gesetzliche Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht gehalten und auch als Geschäftsführer der OSVI-GmbH dafür gesorgt, dass dies auch innerhalb der OSVI umgesetzt wird.
Diese gesetzeskonforme Vorgangsweise einzuhalten, ist mir erst seit dem Zeitpunkt schwergefallen, ab dem durch offenkundige Nichteinhaltung dieser Bestimmung, sowohl der Rohbericht, als auch der Endbericht an Dritte, insbesondere auch an Medienvertreter, weitergegeben wurden. Eine mediale Diskussion, bei der mir als Person und auch als Geschäftsführer der OSVI-GmbH eine Stellungnahme gesetzlich nicht erlaubt war, hat mich in meinen Persönlichkeitsrechten, aber auch die OSVI-GmbH als öffentliches Unternehmen, sehr geschädigt.
Die OSVI-GmbH als Auftragnehmer des Vereins Innsbruck-Tirol08
Die OSVI-GmbH war als Auftragnehmer des Vereins Innsbruck-Tirol08 in vier Einzelvereinbarungen (Berg Isel, Fancamp Messe, Fanmeile Innenstadt und Seegrube) tätig und damit beauftragt, die Vorgaben aus den Vereinbarungen umzusetzen.
Diese waren klar definiert z. B. Fancamp Messe:
"...Übernachtungscamp für 1000 Betten bereitstellen und betreiben sowie ein Public-Viewing für max. 4000 Personen einzurichten und zu betreiben..." (= Vereinbarungstext).
Rahmenbedingungen der Verträge
1. Ausgaben im Budget der Fanzonen sind durch die OSVI-GmbH einzuhalten, Verschiebungen innerhalb der Budgets sind zulässig, Überschreitungen der Ausgaben nur nach Genehmigung durch den Vorstand zulässig.
2. Einnahmen - zuständig ist die OSVI-GmbH nur für Teilbereiche der Einnahmen - z. B. " ...Olympiaworld sorgt für bzw. unterstützt die ordnungsgemäße Vermarktung und Abwicklung der Besucherangebote..." (= Vereinbarungstext).
3. Die OSVI-GmbH setzt alles daran, die Unterdeckung (Abgang) zu verringern - " ... Der verbleibende Restabgang wird vom Verein getragen ..." (= Vereinbarungstext).
4. Der Verein legt die Preise fest (Tarifhoheit des Vereins):
"...Die Gesamtpreisgestaltung ist dem Vereinsvorstand vorzulegen und von diesem zu genehmigen..." (= Vereinbarungstext).
5. OSVI-GmbH erhält ein Agenturhonorar von 10% der veranschlagten Ausgaben als Aufwandsersatz für die erbrachten Leistungen. "...Wird trotzdem an Hand der betriebsinternen Kostenrechnung Nachweise über die erbrachten Leistungen und damit verbundenen Kosten erbringen..." (= Vereinbarungstext).
Die OSVI-GmbH war somit als Umsetzungsagentur tätig, der Auftrag umfasste die Durchführung und Abwicklung der einzelnen Veranstaltungsbereiche; insbesondere aber auch die Übernahme sämtlicher Haftungen(!!!!) nach dem Veranstaltungsgesetz.
Die Rechte und Einnahmen der Vermarktung (insbesondere das gesamte Sponsoring) blieben beim Verein Innsbruck-Tirol08, die Zahlungen dafür gingen an den Verein und sind in den Abrechnungen der OSVI-GmbH daher auch nicht zu berücksichtigen und somit nicht enthalten.
Auch nicht die für die Fanzonen vereinbarten, zweckgebundenen Zuschüsse der UEFA an die Host-City Innsbruck -Tirol. Daher beziehen sich alle Abrechnungen der OSVI-GmbH auch nur auf den Rechnungskreis OSVI-GmbH.
"Doppelfunktion" Geschäftsführer OSVI-GmbH - Vorstandsmitglied Verein Innsbruck-Tirol08
Dr. Michael Bielowski wurde durch die Gesellschafter des Vereins Innsbruck-Tirol08 im Jänner 2007 in die Funktion als Vorstandsmitglied (Schriftführer) bestellt; und zwar als Privatperson (Gründe: Erfahrung bei Abwicklung von Sportveranstaltungen, besondere Kenntnisse zu den vertraglichen Vereinbarungen und Kontakte zur UEFA).
Zu diesem Zeitpunkt war die Einbindung der OSVI-GmbH als Auftragnehmer nicht vorgesehen, ja nicht einmal in Diskussion! Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Bestellung und beruflicher Tätigkeit als Geschäftsführer der OSVI-GmbH!
Erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 wurden die Vereinbarungen zwischen OSVI-GmbH und Verein verhandelt und abgeschlossen, sowie von den Gremien (AR) beschlossen.
Der Verein Innsbruck-Tirol08 und die OSVI-GmbH haben dieselben Eigentümer (50% Land Tirol, 50% Stadt Innsbruck), zum Zeitpunkt des Entstehens der "Doppelfunktion" waren sowohl in der Generalversammlung der OSVI-GmbH als auch beim Verein Innsbruck-Tirol08 die beiden Vorsitzenden des Vereins (Mag. Bodner, Dr. Platzgummer) die Vertreter der Eigentümer.
Daher war den Gesellschaftern und allen Beteiligten die "Doppelfunktion" nicht nur bewusst, sondern auch von diesen gewollt und herbeigeführt.
In meiner Funktion als Schriftführer habe ich mich bei allen Beschlüssen im Zusammenhang mit der OSVI-GmbH der Stimme enthalten, also an der Abstimmung nicht mitgewirkt. Dies sowohl beim Abschluss der Verträge, als auch beim Beschluss über einen Provisionsverzicht der OSVI-GmbH.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass durch diese Konstruktion, bei der Umsetzung von Großprojekten mögliche Informationsdefizite, Abstimmungsaufwendungen und Kommunikationsprobleme verringert werden können.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind diese Vorteile in jedem Fall deutlich sichtbar, bei Vorliegen eines Interessenskonflikts habe ich bei Beschlüssen nicht! mitgestimmt.
Entlastungsantrag durch den Schriftführer
Als nicht stimmberechtigter Schriftführer habe ich den notwendigen Antrag auf Entlastung des Vorstandes im Rahmen der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2008 gestellt.
Diese Antragstellung ist in jedem Fall gesetzeskonform. Von den Rechnungsprüfern wurde die Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen/Ausgabenrechnung 2008 festgestellt, auch der Bericht des Wirtschaftsprüfers stellt dies fest.
Die Ordnungsmäßigkeit dieses Abschlusses wurde auch von den Kontrollorganen (Landesrechnungshof, städt. Kontrollabteilung) nicht angezweifelt. Den Mitgliedern des Vorstandes und der Generalversammlung des Vereins Innsbruck-Tirol08 war zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Endabrechnung mit der OSVI-GmbH (offene Provision, Rechtsstreit Wachdienst, etc.) im Jahr 2009 vor einer allfälligen Vereinsauflösung erfolgen muss.
Endrechnung - Vorläufige Endrechnung
Vom Geschäftsführer des Vereins, Mag. Martin Schnitzer, wurde immer argumentiert, die städt. Kontrollabteilung habe die Vorlage einer Endrechnung verlangt, die Prüfer der Kontrollabteilung haben mir gegenüber bestätigt, nie eine Endrechnung verlangt zu haben!
Bei allen Besprechungen habe ich dem Geschäftsführer des Vereins Innsbruck-Tirol08 mitgeteilt, dass eine Endrechnung der OSVI-GmbH nur nach vorangegangener Abstimmung zwischen Rechnungswesen Verein und Rechnungswesen OSVI-GmbH und zusätzlicher inhaltlicher Prüfung gelegt werden kann. Dies ist innerhalb weniger Tage absolut unmöglich.
Spätestens mit Datum 30.11.2008 hat der Geschäftsführer des Vereins, Mag. Martin Schnitzer, dem Kontrollamt der Stadt Innsbruck dennoch eine Endrechnung vorgelegt.
Am 23.12.2008 teilt aber der Geschäftsführer des Vereins, Mag. Martin Schnitzer. per E-Mail der OSVI-GmbH Folgendes mit: "Anbei darf ich euch die Aufstellung der vorläufigen Endrechnung übermitteln..." (Originalzitat).
Mit Einlangen dieser Daten von Seiten des Vereins habe ich unverzüglich den Leiter des Rechnungswesens der OSVI-GmbH mit der Prüfung und dem Abgleich des Zahlenmaterials beauftragt. Diese umfangreiche Aufgabe wurde sofort (neben allen anderen Tätigkeiten wie Abschlussbuchungen, etc.) in Angriff genommen und vom Leiter des Rechnungswesens mit Buchungsstand 12.03.2009 erstellt.
Ohne eingehende Prüfung von vorgelegten Daten, ohne Abstimmung mit dem Vertragspartner ist das Ausstellen einer Endrechnung durch die OSVI-GmbH bei einem Volumen von ca. 7000 Belegen in der Höhe von 9 Millionen Euro aus kaufm. Sicht nicht möglich. Dies wäre zumindest als fahrlässig einzustufen.
Nach Rückkehr von einer Dienstreise wurde mir in KW 14 (Ende März) vom Leiter des Rechnungswesens der OSVI-GmbH das Zahlenwerk vorgelegt und erläutert, dabei musste ich erkennen, dass sich zu den bisher bekannten ca. 350.000,-- Euro (lt. Bericht der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck, Bericht an die Vereinsorgane durch den Geschäftsführer Martin Schnitzer) noch ca. 600.000,-- Euro zusätzliche Abweichung zur vorläufigen Endabrechnung ergeben hat.
Nach eingehender eigener Prüfung gemeinsam mit dem Leiter des Rechnungswesens sowie unter Einbeziehung der verantwortlichen Fanzonenleiter der OSVI-GmbH hat sich dieses Ergebnis bestätigt.
Daraufhin habe ich unverzüglich den Geschäftsführer Mag. Schnitzer sowie den Vorsitzenden des Vereins - Dr. Platzgummer - informiert, mit einem voraussichtlichen Saldo zugunsten der OSVI-GmbH von 950.000,-- Euro. Diese Information erfolgte nach einer einwöchigen Verschiebung des Termins durch das Büro Dr. Platzgummer am 14.04.2009.
Aktuell besteht mit Datum 23.06.2009 ein gesamter Abrechnungssaldo (Finanzierungslücke) von 977.893,59 Euro, der noch inhaltlich mit dem Verein abzustimmen ist. In diesem Saldo sind sämtliche offenen Positionen aus den vertraglichen Vereinbarungen beinhaltet, insbesondere auch die Abgeltung der Leistungen der OSVI-GmbH in der Höhe von 373.533,-- Euro.
Auf Auftrag der Mitglieder der Generalversammlung ist eine Endrechnung noch nicht erstellt worden, ich wurde aufgefordert bis zur Vorlage des Berichts des Landesrechnungshofes/städt. Kontrollabteilung keine Handlungen zu setzen, eine Generalversammlung der OSVI-GmbH zu diesem Thema findet demnächst statt.
Schlussbemerkung / Zusammenfassung
- Die OSVI-GmbH hat ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verein in vollem Umfang erfüllt, insbesondere auch die Informationspflicht gegenüber dem Verein. Der Geschäftsführer des Vereins, sowie seine Mitarbeiter hatten jederzeitigen Zugang zum EURO-relevanten Zahlenmaterial der OSVI-GmbH, derselbe Personenkreis war in die Budgeterstellung der einzelnen Bereiche nicht nur aktiv eingebunden, sondern hat daran mitgewirkt. Sämtliche Sponsoreinnahmen wurden im Rechnungskreis Verein verbucht und auch nicht den einzelnen Fanbereichen zugeordnet.
- Dem Geschäftsführer des Vereins Innsbruck-Tirol08 wurde durch die OSVI-GmbH am 09.09.2008 ein vorläufiger Abrechnungsstand von 7.377.448,-- Euro und am 08.10.2008 ein vorläufiger, aktualisierter Abrechnungsstand von 7.345.748,-- Euro in Form von elektronischen Datensätzen übermittelt.
- Die mit 30.11.2008 durch GF Mag. Martin Schnitzer vorgelegte "Endrechnung" weist einen Abrechnungsstand von 6.711.211,44 Euro auf. Die Differenz von ca. 634.000,-- Euro entspricht ziemlich genau der am 12.03.2009 durch die OSVI-GmbH festgestellten Finanzierungslücke (ohne Provision OSVI). Buchungs- bzw. Übertragungsfehler sind demjenigen zuzuschreiben, der sie begangen
- Weder der Leiter des Rechnungswesens, noch ich als Geschäftsführer haben je die Ausstellung einer Endrechnung der OSVI-GmbH bewilligt oder einer solchen zugestimmt, ohne inhaltliche Prüfung durch die OSVI-GmbH ist dies nicht möglich.
- Die im Vorfeld sorgfältig budgetierten Einnahmen konnten hauptursächlich durch das Wetter im Veranstaltungsmonat Juni 2008 (Totalausfall von zwei Veranstaltungstagen Seegrube, Regen an 90% der Veranstaltungstage zur Hauptveranstaltungszeit, Evakuierung Berg Isel wegen Hagelwarnung, etc.) nicht erreicht werden.
- In jedem Fall hat die Prüfung ergeben, dass sämtliche Ausgaben ordnungsgemäß belegt und nachweisbar getätigt wurden.
- Kein Mitarbeiter der OSVI-GmbH hat irgendwelche Sonderleistungsprämien oder sonstige Extra-Zahlungen erhalten, die Fanzonenverantwortlichen waren nur mit zeitlich befristeten all-inklusiv Verträgen angestellt.
- Ich persönlich habe meine Tätigkeit im Verein ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeübt, auch in meiner Tätigkeit als Geschäftsführer habe ich keinerlei Sonderleistungen erhalten, auch keine Abgeltung für Mehr-oder Überstunden. Ich habe solche Sonderleistungen auch nie gefordert
Weitere Tatsachen und Fakten sind im Bericht des Landesrechnungshofs und der Städtischen Kontrollabteilung enthalten.
Rückfragen & Kontakt:
*** TP-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.TOURISMUSPRESSE.AT ***
TPT0008 2009-06-30/19:07
301907 Jun 09
Dr. Michael Bielowski
Olympiaworld Innsbruck
Tel.: +43 (0)676 88338400
michael.bielowski@olympiaworld.at