Anmerkungen zum Pressegespräch "Zwei Jahre Tabakgesetz - Auswirkungen auf Feinstaubbelastung und Gästezufriedenheit"

Wiener Gastronomie richtet sich nach dem Gesetz - Die Wahlfreiheit für Besucher soll erhalten bleiben

Wien (TP/OTS) - "Sollte der Schutz der Gesundheit Vorrang vor dem Rauchen haben?" lautete eine Frage aus der Befragung "Belästigung, Risikobewusstsein und Einstellung zum Tabakgesetz bei Aktiv- und Passivrauchern in der Wiener Gastronomie", herausgegeben von der Abteilung für Präventivmedizin des Instituts für Umwelthygiene (Med. Uni Wien).
"Aber nicht diese Frage ist das Thema in der Diskussion über die (Un)Möglichkeit des Rauchens in der Gastronomie, sondern die Wahlfreiheit für den Gast", so Josef Bitzinger, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien.

Die im Rahmen einer Diplomarbeit durchgeführte Studie bezieht sich irreführend auf die Auswirkungen von "Zwei Jahren Tabakgesetz". Tatsächlich besteht allerdings erst seit 1. Juli 2010, also seit einem halben Jahr für Gastronomiebetriebe die endgültige Verpflichtung, sich für einen Raucher-, Nichtraucher- oder Mischbetrieb zu entscheiden - was im übrigen mit großen finanziellen Umstellungen und Entscheidungen für viele Betriebe einherging. Die bei der Pressekonferenz präsentierte Befragung wurde zudem zwischen Februar und Juli 2010 durchgeführt, das heißt zum Großteil vor dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen des Tabakgesetzes.

In einer anderen Studie zeigen sich fast drei Viertel (74%) der befragten Gäste und Gastronomen mit den geltenden Regeln und Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zufrieden, bestätigte vor kurzem das Market Institut. Bitzinger versteht deshalb die Aufregung nicht.

"Die österreichischen Bürgerinnen und Bürger möchten selbst bestimmen, wie sie ihre Freizeit gestalten wollen. Der Wiener Gastronomie liegt es am Herzen, Wahlfreiheit zu bieten. Es gibt komplette Nichtraucherbetriebe, komplette Raucherbetriebe und Mischbetriebe. Und dies wünschen wir uns auch zukünftig für unsere Gäste", so Spartenobmann Bitzinger.

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