Gut integriert, gut gefördert: Menschen mit Behinderung im Hotel. ÖHV unterstützt Kampagne "Meine Chance - Ihr Nutzen"
Wien (TP/OTS) - Mitarbeiterauswahl ist Chefsache. Unbestritten ist aber, dass viele Chefs wegschauen, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Behinderung geht. Dass das nicht notwendig ist, zeigen neben umfassenden Förderungen vor allem Beispiele aus der Praxis wie jenes von ÖHV-Vizepräsident Alexander Ipp.
"Die Grenzbalken für Mitarbeiter aus den Nachbarländern sind gefallen. Jetzt müssen nur noch die Barrieren im Kopf weg - die gegenüber Arbeitssuchenden mit besonderen Bedürfnissen", appelliert Hotelier Alexander Ipp, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Er blickt auf Jahre positiver Erfahrungen mit Mitarbeitern mit besonderen Bedürfnissen zurück: "Im Tourismus zählen Engagement und Leistung. Wer arbeiten will, muss eine Chance bekommen."
Einsatz nicht nur hinter dem Bildschirm
Ipp erhielt 2002 für sein Engagement von Bundessozialamt, Caritas und AMS den Job Oscar Integration. Seine Hotels zeigen Tag für Tag, dass Arbeit für Behinderte auch abseits vom Computer möglich ist. In einem seiner Betriebe arbeitet seit vielen Jahren ein taub-stummes Zimmermädchen, andere Mitarbeiter sind geistig bzw. körperlich eingeschränkt. In diesen Fällen waren weder Umbauten noch größere Änderungen im Arbeitsablauf notwendig. Ipp beschreibt diese Mitarbeiter als besonders zuverlässig und serviceorientiert. "Sie mögen teils in ihrem eigenen Tempo arbeiten. Dafür erledigen sie ihre Aufgaben über Jahre hinweg umso zuverlässiger."
Förderungen und gelockerter Kündigungsschutz erleichtern Einstellung
Neben finanziellen Beihilfen oder geringeren Lohnnebenkosten werden auch notwendige Umbaumaßnahmen vom Bundessozialamt gefördert. Wenn Neu- bzw. Umbauten von vornherein barrierefrei konzipiert werden, halten sich die Kosten in Grenzen. Eine Rezeption etwa lässt sich etwa so planen, dass Rollstuhlfahrer dahinter Platz finden. Die Reform des besonderen Kündigungsschutzes sei ein richtiger Schritt zur leichteren Anstellung von behinderten Mitarbeitern. Seit Jahresbeginn wird er für begünstigte behinderte Personen erst nach vier Jahren wirksam. Davor gelten bei Kündigungen dieselben Regeln wie für alle anderen Arbeitnehmer.
Alle Informationen zu Arbeitsrecht und Förderungen bietet die Website www.arbeitundbehinderung.at, wo auch offene Stellen eingemeldet werden können. Hier einige Beispiele für Arbeitsgeber-Förderungen:
- Integrationsbeihilfe bis 500 Euro pro Monat: Zuschuss zu den Lohn-oder Ausbildungskosten für max. ein Jahr. Für Betriebe mit weniger als 25 Beschäftigten kann eine um 25 % erhöhte Integrationsbeihilfe gewährt werden.
- Entgeltbeihilfe bis 700 Euro pro Monat: Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen
- Bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen können gefördert werden.
Unter dem Titel "Meine Chance - Ihr Nutzen" laufen bis 9. Oktober in den TV- und Radioprogrammen des ORF Werbespots und redaktionelle Beiträge zum Thema Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer. Die Kampagne soll Arbeitgeber zum beiderseitigen Nutzen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermuntern. Neben Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Bundessozialamt, AMS und Industriellenvereinigung unterstützt auch die ÖHV dieses wichtige Anliegen.
Die ÖHV gestaltet als freiwillige und parteiunabhängige Interessenvertretung der führenden Hotellerie durch Lobbying die Rahmenbedingungen für modernes Unternehmertum. 1.200 Mitgliedsbetriebe nutzen operative Dienstleistungen in Marketing und Weiterbildung genauso wie ihren Vorsprung durch Innovation und Vernetzung. Mit rund 152.000 Betten - das entspricht zwei Drittel der Kapazität in der 4- bis 5-Sterne-Superior-Hotellerie - und mehr als 40.000 Mitarbeitern erwirtschaften die ÖHV-Mitglieder einen Gesamtumsatz von rund 3 Mrd. Euro. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft generierte als Österreichs Wirtschaftsmotor 2010 über direkte und indirekte Wertschöpfung 15,1 % des BIP und jeden 5. Vollarbeitsplatz.
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