Stift Klosterneuburg: Oberster Gerichtshof (OGH) weist Pächterbeschwerde zurück.

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) besteht nun Rechtssicherheit: Die seit Jahren geübte Praxis des Stiftes wurde bestätigt.

Klosterneuburg (TP/OTS) - Der OGH hat die Revision der Kläger zurückgewiesen, die bereits von der 1. und 2. Instanz erfolgte Abweisung des Feststellungsbegehrens bestätigt und der Revision des Stiftes und der gelebten Praxis der Pachtverträge Recht gegeben: So hat der OGH das Begehren über die Anwendbarkeit der §§ 12 und 14 des MRG über das Eintrittsrecht von Ehegatten oder nahen Angehörigen nicht bestätigt. Der OGH hat ausgesprochen, dass das im gegenständlichen Fall befristet abgeschlossene Vertragsverhältnis als unbefristet gilt und auch die Kündigungsschutzbestimmungen analog des Mietrechtsgesetzes (MRG) anzuwenden sind. Hinsichtlich der Höhe des Pachtzinses tritt hier für die Zukunft keine Änderung ein, da hier die stiftliche Praxis bei gleichbleibenden Vertragspartnern immer denselben Bestandzins fortschrieb. Hinsichtlich der Eintrittsrechte geht die stiftliche Praxis für die Bestandsnehmer sogar einen günstigeren Weg, da für Ehegatten und Partner die gleichen Konditionen angeboten wurden und werden und für Kinder und Kindeskinder besonders ermäßigte Sätze gelten.

"Wir sind froh, dass mit dieser OGH-Entscheidung nun sowohl für unseren Pächter als auch für uns Rechtssicherheit besteht" freut sich Wirtschaftsdirektor Mag. Andreas Gahleitner. Dr. Reinhard Lachinger, Rechtsvertreter des Stiftes Klosterneuburg ergänzt, die Entscheidung zeige, dass die gelebte Vertragspraxis des Stiftes keinen Grund zu Klage gibt.

"Wir haben uns immer um faire Bedingungen und ein gutes Einvernehmen mit unseren Pächtern bemüht ", unterstreicht auch der Liegenschaftsverwalter des Stiftes, Dr. Andreas Leiss. "Und auch in Zukunft werden wir alles daran setzen, gemeinsam mit unseren Pächtern diesen Weg zu beschreiten".

Das Stift Klosterneuburg wurde 1114 gegründet und 1133 den Augustiner Chorherren übergeben, um ein religiöses, soziales und kulturelles Zentrum zu bilden. Das Stift ist heute ein wichtiger kulturtouristischer Faktor, eine religiöse und soziale Institution und ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb. Es besitzt unter anderem das älteste Weingut Österreichs mit über 100 Hektar Fläche.

Informationen: http://www.stift-klosterneuburg.at

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Schubert
Stift Klosterneuburg - Pressesprecher
Tel.: +43 (0)676 44 79 041
presse@stift-klosterneuburg.at

TP-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.TOURISMUSPRESSE.AT | TPK0005