Steuerliches SOS-Maßnahmenpaket für die Tourismuswirtschaft gefordert

WKW fordert Investitionsturbo: Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags, vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten & volle Absetzbarkeit von Bewirtungskosten

Wien (TP/OTS) - Der aktuellen Steuerreformdiskussion kann sich die Wiener Tourismus- und Freizeitwirtschaft nur anschließen. "Auch wir leiden massiv unter der hohen Steuerlast. Dabei wäre es im Gegenteil notwendig, touristische Betriebe durch steuerliche Anreize zu fördern. Deshalb fordern wir dringend ein steuerliches Maßnahmenpaket, bestehend aus der Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags, vorzeitigen Abschreibungsmöglichkeiten und der vollen Absetzbarkeit von Bewirtungskosten", so Josef Bitzinger, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien.

Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB)

Der Wettbewerbsdruck in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft steigt unaufhörlich an, da die Ansprüche der Kunden immer höher werden. Deshalb sind Investitionen wie Zimmerrenovierungen in der Hotellerie für ein wirtschaftliches Überleben zwingend notwendig. Aufgrund der hohen steuerlichen Belastungen und der massiven Personalkosten sind Rücklagen für Investitionen in den letzten Jahren zur Mangelware geworden. Bis Ende 2000 ermöglichte der sogenannte Investitionsfreibetrag einen zusätzlichen Abschreibungsposten mit teilweise bis zu 30% neben der Normalabschreibung. Dadurch kam es je nach Höhe der Steuerprogression zu einer echten Steuerersparnis. Vom IFB konnten damals auch GmbHs profitieren, es gab keine Deckelung und er war auch für vorsteuerabzugsberechtigte KFZ möglich. "Eine Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags kann man zurecht als Investitionsturbo bezeichnen", so Spartenobmann Bitzinger.

Forderung für vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten

Auch die derzeitige Abschreibungsdauer, vor allem bei Investitionen in Gebäuden ist extrem lang und in unserer schnelllebigen Zeit nicht gerechtfertigt. Gebäudeinvestitionen wie etwa im Bereich der Hotellerie oder der Gastronomie gehen bei der derzeitigen 3% Absetzung für Abnutzung (AfA) völlig an der Realität vorbei. "Denn wer kann es sich heute noch leisten mit Renovierungen 30 Jahre zuzuwarten, ohne im harten Konkurrenzkampf unter zu gehen?" so Bitzinger. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Wiedereinführung der vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30%.

Volle Absetzbarkeit der Bewirtungskosten

Der persönliche Kontakt mit Geschäftspartnern ist nach wie vor einer der entscheidendsten Faktoren bei der Anbahnung von Geschäften. Aktuell sind Bewirtungskosten zu 50% abzugsfähig. "Deshalb wäre die 100%ige Anerkennung der Bewirtungskosten als Werbeaufwand gerechtfertigt", fordert der Spartenobmann Bitzinger.

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