Kennzeichnung allergener Stoffe - Hinterleitner: "Thema ernst nehmen, aber keine Panik verbreiten"

EU-Lebensmittelverordnung tritt mit 13.12.2014 in Kraft - WKÖ-Fachverband Gastronomie konnte massive Erleichterungen bei der innerstaatlichen Umsetzung erreichen

Wien (TP/OTS) - Mit 13. Dezember 2014 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, wonach in Restaurants und Hotels bei allen Gerichten jene Zutaten dokumentiert werden müssen, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. "Wir wissen natürlich, dass die gesetzliche Informationspflicht eine enorme bürokratische Mehr-Belastung für die heimischen Gastronomiebetriebe darstellt, warnen aber vor Panikmache", betonte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Helmut Hinterleitner, heute Mittwoch vor Journalisten in Wien. Schon als die Pläne der EU-Kommission bekannt wurden, habe der Fachverband das Problem ernst genommen und vor einer möglichen Bürokratielawine für die Betriebe gewarnt. Dank intensiver Verhandlungen und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem für die Umsetzung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit, konnten die schlimmsten "Nebenwirkungen" der Allergen-Verordnung bei der nationalen Umsetzung abgeschwächt werden.

Die wesentlichste Erleichterung, die die österreichische Gastronomie - nicht zuletzt dank der intensiven Bemühungen seitens der Kammerorganisation - erreicht hat: Die Information über die Inhaltsstoffe kann bei entsprechender Kenntnis durch nachweislich geschulte Mitarbeiter auch mündlich - und nicht nur, wie ursprünglich von der EU vorgesehen schriftlich - erfolgen. "Österreich hat in der nationalen Umsetzung eine Vorreiterrolle innerhalb Europas eingenommen und ist damit heute deutlich weiter als etliche unserer Nachbarländer, wie z. B. Italien oder auch Deutschland", erklärte Hinterleitner.

Online-Plattform unterstützt österreichweit Gastronomiebetriebe bei Kennzeichnung

Als besondere Serviceleistung hat die Wirtschaftskammerorganisation mit einer österreichweiten Online-Rezept-Plattform, ein kostenloses Tool für Betriebe entwickelt, mit dem die Erfassung der Zutaten und die Dokumentation der darin enthaltenen informationspflichtigen Allergene ganz einfach gemacht wird. Gastwirte können hier ihre verwendeten Zutaten eingeben und das Programm findet dazu die entsprechenden Allergenen-Informationen. Die Zutatenlisten mit den entsprechenden Allergen-Informationen können gespeichert bzw. ausgedruckt werden und sind damit gleichzeitig eine geeignete Dokumentation im Sinne der Allergeninformations-Verordnung.

Darüber hinaus sind in der Datenbank zum Start bereits 600 fix und fertige Rezepturen hinterlegt, die übernommen und gegebenenfalls individuell adaptiert werden können. Produkte, die sich (noch) nicht in der Datenbank befinden, können beim Support gemeldet werden, der sie in der Folge in die Datenbank integriert.

"Wir wollen mit diesem kostenlosen Service alle Gastronomiebetriebe bei der Umsetzung der Dokumentationsverpflichtungen unterstützen und damit von Bürokratie entlasten", so der Branchensprecher der rund 60.000 heimischen Gastronomiebetriebe.

Gastronomie: Viel erreicht - aber weiter dringender Handlungsbedarf

Trotz der durchgesetzten Erleichterungen zeigt sich für Fachberbandsobmann Hinterleitner aber auch mit aller Deutlichkeit, welche große Belastung die neue Regelung für die Betriebe in der Praxis bedeutet. Insbesondere traditionelle Gasthäuser am Land und kleinstrukturierte Familienbetriebe stellt die Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtung für Allergene - vor enorme Herausforderungen: "Wenn man Entbürokratisierung und Entlastung ernst nimmt, ist dies der falsche Weg". Vor allem zwei zentrale Forderungen seien noch offen.

Hinterleitner: Gesundheitsministerium stellt ganz aktuell klar: Gleiches Recht für alle

Der Fachverband Gastronomie hat seit langer Zeit auf die Ungleichbehandlung der Gastronomie mit Vereinen hingewiesen: Es ist nicht einzusehen, dass Gäste, die auf Weihnachtsmärkten, Vereinsfesten, Kirtagen etc. für Essen und Getränke ebenso bezahlen wie im Wirtshaus, nicht denselben Schutz genießen wie in Gastronomiebetrieben.
Die Bemühungen des Fachverbandes waren letztendlich erfolgreich:
Es gibt nämlich ein brandaktuelles Schreiben aus dem Gesundheitsministerium, das klarstellt, dass die Informationspflicht auch für Vereinsfeste, Zeltfestveranstaltungen etc. gilt (einzige Ausnahme: der Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln wie Mehlspeisen durch Privatpersonen auf Feuerwerhrfesten).

Beraten statt Strafen - Drakonische Strafdrohungen für Gastronomen müssen fallen

Was die heimischen Betriebe, gerade angesichts der extrem kurzen Vorbereitungszeit auf die Umsetzung der EU-Vorgabe, jetzt bräuchten, so Hinterleitner, sei Rechtssicherheit und Unterstützung statt existenzbedrohende Strafen: "Deshalb fordern wir, den Grundsatz "Beraten statt Strafen" im Lebensmittelsicherheits-Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zu verankern." Zudem setzte man sich dafür ein, den Strafrahmen für Übertretungen von Bestimmungen der Allergeninformationsverordnung mit einem dem Vergehen angemessenen Strafrahmen von maximal 1.000 Euro festzulegen. "Der bis dato geplante Strafrahmen - ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro - ist unzumutbar, unverhältnismäßig und in vielen Fällen sogar existenzgefährdend."

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Gastronomie
Dr. Thomas Wolf
Tel: +43 (0)5 90 900 3560
E-Mail: gastronomie@wko.at

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