Fachverband Hotellerie begrüßt deutsche Entscheidung zur Preisparität
OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von Hotelbuchungsportal HRS für klar wettbewerbswidrig - Schritt in Richtung mehr Wettbewerb und Transparenz
Wien (TP/OTS) - Bereits seit längerem beklagt der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) die fortschreitende Monopolisierung von Online-Buchungs- und -Bewertungsplattformen. Diese engen sowohl bei der Produktbewerbung als auch bei der Preisgestaltung den unternehmerischen Handlungsspielraum für die Hotellerie massiv ein.
"Die aktuelle Entscheidung des ersten Kartellsenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zur Meistbegünstigungsklausel des Buchungsportals HRS ist daher ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung", betont Bundes-Obmann Klaus Ennemoser.
Mit der Klausel hat HRS den Hoteliers vorgeschrieben, dass Produkte online wie offline immer gleich und nur nach den immer besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen angeboten werden müssen. Damit hat das Portal seine Hotelpartner über viele Jahre de facto verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als bei HRS anzubieten.
"Für uns als Branchenvertretung haben wir das Thema bereits seit langem auf unserer Agenda. Über den europäischen Dachverband HOTREC ist es uns gelungen, die Europäische Kommission zu einer europaweiten Marktbeobachtung zu bewegen", erinnert Ennemoser. Das OLG-Urteil ist hier ein weiterer wichtiger Meilenstein zu mehr Wettbewerb und Transparenz. Für Österreich bedeutet dies, dass sich auch hier Buchungsplattformen an die absehbar neuen europäischen Spielregeln halten werden müssen.
Fachverband Hotellerie
Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit knapp 37 Millionen Ankünften und 133 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 46,5 Milliarden Euro. Das sind 14,8 % des BIP. (PM)
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Geschäftsführer
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