Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutet das AUS für die österreichische Familienhotellerie
Zell am See (TP/OTS) - Durch die SPÖ- und ÖGB-Steuerpläne wären Tourismusbetriebe "die größten Steueropfer, die nicht davonlaufen können".
Die PRODINGER Steuerberatung bewertete Betriebe, die vor einer Betriebsübergabe stehen. Diese würden der geplanten Substanzsteuer zum Opfer fallen. Eine Erbschaft- und Schenkungsteuer käme einer Enteignung gleich. Würden solche Steuern eingeführt, brächte das schwere Nachteile für den Tourismusstandort Österreich mit sich.
Die österreichische Hotellerie ist durch den hohen Anteil an familiengeführten Hotels geprägt. Diese Familienhotels sind bei den Gästen beliebt. Allerdings könnte diese Betriebsform kurz vor dem Aussterben stehen. So erwartet die PRODINGER Steuerberatung bei einer Wiedereinführung von Substanzsteuern, dass etwa 20 Prozent der bestehenden familiengeführten Betriebe in den nächsten zehn Jahren aus dem Markt ausscheiden müssten.
Es gibt hingegen viele gute Gründe, auf Erbschafts- und Schenkungssteuern zu verzichten: Diese sind extrem verwaltungsaufwendig, standortschädigend, nicht treffsicher und vernichten Arbeitsplätze. Die Basis wurde ja schon einmal versteuert, deshalb kommt eine nochmalige Besteuerung einer sukzessiven Enteignung gleich (wenngleich sie ideologisch gut vertretbar ist). Sogar eine rückwirkende Einhebung wird diskutiert. Dies zeugt von einem beachtlichen Steuerbestrafungswillen!
Die Hotellerie ist eine anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Hotelimmobilie dient der Erholung der Gäste und zählt somit zu den betriebsnotwendigen Mitteln.
Ein Praxisbeispiel aus Salzburg zeigt wie schwierig sich eine Betriebsübergabe gestaltet und wie vernichtend sich eine Substanzbesteuerung auswirkt. Es wird kein Extremfall sondern ein finanziell halbwegs gut dastehendes Hotel dargestellt.
Angabe Ergebnis Bettenanzahl 100 Nettoumsatz pro Jahr in Euro 1.600.000 Kinder 3 steuerlicher Einheitswert in Euro 600.000 Bauwert in Euro 5.000.000 Schulden in Euro 3.000.000 Cash flow in Euro bei Eigenfinanzierung 25 % 400.000 Entschuldungsdauer bei 2 % Zinsen in Jahren 8,82 Abschreibung des Anlagevermögens pro Jahr in Euro 150.000
Folgende Aufwendungen muss der Nachfolger aus dem Cash flow finanzieren:
1. Versorgung der älteren Generation
Angabe Ergebnis Summe geschätzter Aufwand von Euro 1.500,-- pro Monat = Euro 18.000,-- pro Jahr ergibt einen Bruttoaufwand pro Jahr in Euro 31.000
2. Ertragssteuern:
Angabe Ergebnis Summe Cash flow bei Eigenfinanzierung in Euro 400.000 abzüglich Zinsen 2 % in Euro -76.532 abzüglich 50 % der Reinvestitionen in Euro -40.000 abzüglich Abschreibung in Euro -150.000 steuerlicher Gewinn in Euro 133.468 Körperschaftsteuer mind. 25 % in Euro 32.904
Folgende zusätzlichen Schulden muss der Betriebsübernehmer einkalkulieren:
1. Regelung der Pflichtteile für zwei weichende Kinder
Angabe Ergebnis Summe Verkehrswert lt. Bausachverständigem in Euro 2.000.000 Gesetzlicher Pflichtanteil pro Kind = 1/6 des Wertes bei drei Kindern in Euro 333.333 zwei weichende Kinder in Euro 666.667 Einigung mit den zwei weichenden Kindern in Euro 600.000 inkl. dem Umstand dass dieses von versteuerten Einkommen finanziert werden muss
2. Gewerbeauflagen
Angabe Ergebnis Summe Betriebsanlagengenehmigung muss wieder auf den neuesten Stand gebracht werden, geschätzte Kosten in Euro 200.000
3. Übergabekosten für Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragung und Notar
Angabe Ergebnis Summe Grunderwerbsteuer 2 % (gem. Antrag von 30 % des Verkehrswertes) in Euro 12.000 Grundbuchseintragung 1,1 % (gem. Antrag von 30 % des Verkehrswertes) in Euro 6.600 Notarkosten geschätzt in Euro 8.000 269.600 GESAMTSCHULDEN NACH ÜBERGABE in Euro 3.826.000
Bedienung der Schulden (in einer Niedrigzinsphase)
Angabe Ergebnis Summe Gesamtschulden in Euro 3.826.000 Annuität Neufinanzierung 15 Jahre mit 2 % Zinsen in Euro 295.500
Berechnung der finanziellen Situation
Angabe Ergebnis Summe Cash flow bei Eigenfinanzierung pro Jahr in Euro 400.000 abzüglich Annuität für den Schuldendienst in Euro -295.500 abzüglich jährlicher Reinvestitionsbedarf in Euro -80.000 abzüglich Unternehmenslohn brutto in Euro -40.000 abzüglich Versorgung Eltern brutto in Euro -31.000 abzüglich Ertragssteuern in Euro -32.904 FREE CASH FLOW NEGATIV -79.404
Eigentlich dürfen die Betriebsübernehmer diesen Hotelbetrieb, der ursprünglich ein gesunder Betrieb war (Entschuldungsdauer von weit unter 10 Jahren) nicht übernehmen, da sie nicht in der Lage sind, diesen erfolgreich weiterzuführen. Wenn der Cash flow nicht ausreicht, dann bleibt etwas auf der Strecke, und das ist leider meist die Reinvestition. Man zahlt Ertragssteuern und es geht sich trotzdem finanziell nicht mehr aus. Bei diesem Beispiel wird veranschaulicht, dass der Unternehmer nicht genügend Liquidität aufbringen kann, um den Betrieb erfolgreich weiterzuführen.
Substanzsteuern sind unternehmerische Giftcocktails!
Viele Unternehmer tun sich schwer einen Nachfolger zu motivieren den Betrieb zu übernehmen. Die geplanten Substanzsteuern verursachen zusätzliche Schwierigkeiten, und sie wären das Ende der meisten familiengeführten Hotelbetriebe. Die Bewertung des Betriebsvermögens (Unternehmensbeteiligungen, Immobilien) soll auf Basis des Verkehrswerts erfolgen.
1. Schenkungssteuer:
Angabe Ergebnis Summe Verkehrswert nach Übergabe in Euro 1.400.000 - Freibetrag in Euro - 1.000.000 geplanter Steuersatz von 25 % Schenkungssteuer in Euro 100.000
Gnädigerweise soll die Schenkungsteuer bei Betriebsübergaben zehn Jahre gestundet werden. Der neue Betriebseigentümer muss also nicht gleich Euro 100.000,-- aus der Substanz zahlen, die von den Vorfahren aus ebenfalls versteuerten Betriebseinkommen geschaffen wurde. Weiters fallen auch dementsprechende Stundungszinsen an. Bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer steht sogar eine rückwirkende Regelung ab 2008 (als die alte Erbschafts- und Schenkungssteuer auslief) zur Diskussion!
2. Vermögenssteuer in Form einer Grundsteuer hätte folgende jährliche Auswirkung:
Angabe Ergebnis Summe Bauwert in Euro 5.000.000 davon 1 % pro Jahr in Euro 1.000.000 50.000
Fazit:
Die Hotellerie ist eine sehr anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Betroffenheit durch das geplante Steuerrevival wäre sehr hoch und die Nachfolgeproblematik würde sich weiter verschärfen. Weiters hätten Erbschafts- und Schenkungsteuer negative Einflüsse auf Wachstum und den touristischen Arbeitsmarkt.
Die PRODINGER Steuerberatung ist ein Mitglied im Netzwerk der PRODINGER|GFB Gruppe.
Die PRODINGER|GFB Gruppe, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungsgruppen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Die Unternehmensgruppe hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann in Pongau, Velden, Wien, Zagreb und Zell am See. Die Gruppe betreut u.a. aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe in ganz Österreich. Derzeit sind 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 15 Standorten tätig.
Rückfragen zum Inhalt:
Mag. Stefan Rohrmoser, PRODINGER STEUERBERATUNG, Geschäftsführer und Gesellschafter, Auerspergstrasse 8, 5700 Zell am See, s.rohrmoser@prodinger.at, www.prodinger.at
Rückfragen & Kontakt:
PRODINGER|GFB TOURISMUSBERATUNG
Thomas Reisenzahn
Geschäftsführer, Gesellschafter
+43 664 2645 110
reisenzahn@progfb.com
Franzensgasse 14/1+7
1050 Wien
www.progfb.com