Wiener Gastronomie zu Tabakgesetz Reloaded
Das komplette Rauchverbot ab Mai 2018 wird nun fix beschlossen - Wir fordern gleichzeitig eine praktikable Lösung für das Rauchen vor dem Lokal sowie Schanigärten das ganze Jahr über
Wien (TP/OTS) - Das jetzt im Ministerrat beschlossene "Tabakgesetz neu" löst in dieser Form beim obersten Wiener Branchenvertreter Peter Dobcak keine Freude aus. "Was nützt uns eine teilweise Abgeltung der Investitionen, wenn wir in Kürze dieses Geld durch Strafen wieder an den Staat zurückzahlen müssen? Ich sehe noch weit und breit keine Lösung für die zu erwartenden Anrainerbeschwerden wegen Lärm und Zigarettenrauch im Freien. Solange der Gastronom dafür zur Verantwortung gezogen wird, obwohl der Gesetzgeber das Rauchen im Lokal verbietet, ist für mich dieses Gesetz nicht komplett", sagt Peter Dobcak.
Forderungen für die Wiener Gastronomen
Besonders wichtig sind dem Wiener Gastronomievertreter folgende Punkte:
- Der einzelne Gastronom darf bei Lärm- und Geruchsbelästigung durch Gäste vor seinem Lokal nicht verantwortlich gemacht werden, daher Anpassung des § 113 der Gewerbeordnung erforderlich
- Keine Verkürzung der Sperrstunde aufgrund von möglicher Lärmbelästigung der Anrainer durch rauchende Gäste
- Einfache behördliche Genehmigung für das Aufstellen von Rauchertischen samt Heizschwammerln
- Möglichkeit für die Aufstellung von Schanigärten das ganze Jahr über
- Die Konsumation von Getränken vor dem Lokal muss gestattet werden
"Wenn zahlreiche Demonstrationen und 300.000 Unterschriften nichts fruchten und das Rauchen in Lokalen nun von der Politik verboten wird, braucht es adäquate Ersatzlösungen, damit die Gastronomie nicht komplett auf der Strecke bleibt", so Dobcak entschlossen.
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Wirtschaftskammer Wien – Fachgruppe Gastronomie
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