Fachverband stellt klar: Keine verpflichtende Nährwertkennzeichnung für Speisen, die im Lokal verabreicht werden

Irreführende Berichterstattung führt zu Verunsicherung in der Branche – Nährwertinformationen nur für verpackte Lebensmittel verpflichtend

Wien (TP/OTS) - In Hinblick auf die verwirrende Berichterstattung zum Thema Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung stellt der Fachverband Gastronomie klar: Die EU-VO Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sieht eine Nährwertinformation ausschließlich für verpackte Lebensmittel vor. Für unverpackte Lebensmittel - somit für Speisen, die im Lokal verabreicht werden -ist eine verpflichtende Nährwertinformation hingegen nicht vorgesehen. Der in der Kronen Zeitung von heute, Dienstag, publizierte Artikel unter dem Titel "Neue EU-Schikane für Wirte:
Jetzt werden Kalorien gezählt", der auch von Puls 4 übernommen wurde, ist angesichts der Tatsachen eine klare Falschmeldung.

Eine solche Verpflichtung könnte gemäß Art. 44 der EU-Informationsverordnung nur aufgrund einer nationalen Regelung festgelegt werden. Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, Mario Pulker, hält dazu fest: "Wir haben diesbezüglich bereits vor längerer Zeit mit dem zuständigen Gesundheitsministerium (BMG) Kontakt aufgenommen und eine Klarstellung erreicht. Mit Schreiben vom 9. März 2015 hat das BMG ausdrücklich betont, dass es in Österreich derzeit nicht geplant sei, nationale Vorschriften betreffend eine verpflichtende Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel zu erlassen. Der Fachverband hat darüber in seinen Informationsmedien berichtet. Das diesbezügliche Schreiben des Ministeriums befindet sich seit März 2015 auch auf unserer Infoseite www.allergeninfo.at sowie auf der Homepage des Fachverbandes www.gastronomieverband.at".

"Wir finden es bedauerlich, dass ein führendes Medium wie die Kronen Zeitung Behauptungen ungeprüft übernimmt anstatt eine sorgfältige Recherche durchzuführen. Dadurch werden tausende Gastwirte und Konsumenten grundlos verunsichert", ärgert sich Pulker.

Vor diesem Hintergrund betont der Fachverband den Bedarf einer unverzüglichen Richtigstellung der im Artikel aufgestellten Falschbehauptungen. (PWK761/us)

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