Sperrstunden-Vorverlegung: WKÖ-Fachverband Gastronomie fordert Änderungen in Gewerbeordnung
Obmann Pulker hofft auf baldiges Ergebnis der bereits laufenden Verhandlungen: „Lokalbetreiber brauchen Rechts- und Planungssicherheit!“
Wien (TP/OTS) - Wie gerade der aktuelle Fall eines Diskothekenbetreibers in der Wiener Innenstadt gezeigt hat, ziehen Gastronomen bei Konflikten mit Anrainern rechtlich oft den Kürzeren. Nach derzeitiger Regelung spielt die wirtschaftliche Beeinträchtigung des Betriebes durch die Vorverlegung der Sperrstunde keine Rolle, die Behörde hat nur zu beurteilen, ob sich die Anrainer „unzumutbar“ gestört fühlen. Doch bei allem Verständnis dafür, dass die Interessen der Nachbarn bei übermäßiger Lärmbeeinträchtigung angemessen und wirksam zu schützen sind: Der Lokalbetreiber braucht ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit. Der Fachverband Gastronomie fordert bereits seit längerer Zeit eine sachgerechtere Regelung in der Gewerbeordnung, die auch die Interessen und den Fortbestand der Betriebe in angemessener Weise berücksichtigt. Konkrete Vorschläge werden derzeit auf politischer Ebene verhandelt.
„Im Interesse unserer Unternehmer, eines attraktiven Tourismusstandortes Österreich und vor allem auch im Interesse lebendiger Innenstädte für die gesamte Bevölkerung hoffen wir, dass es hier bald zu einem Ergebnis kommt“, sagt Mario Pulker, Fachverbandsobmann Gastronomie, und warnt bereits vor möglichen weiteren Problemen: „Besonders wichtig ist eine sachgerechte Regelung in der Gewerbeordnung auch deshalb, weil ab 1. Mai 2018 das Betreiben von getrennten Raucherräumen in den Lokalen ausnahmslos verboten sein wird. Dann bleibt dem Gastwirt gar keine andere Möglichkeit mehr, als rauchende Gäste und Mitarbeiter vor das Lokal zu schicken. Weitere Konflikte sind vorprogrammiert.“ (PWK381/ES)
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