WKO-Hotellerie: Nachverhandlungen zur Meldegesetz-Durchführungsverordnung haben sich gelohnt
Fachverbandsobmann Egger: Entbürokratisierung ist kein Schlagwort mehr, sondern gelebte Praxis - Sammelmeldungen bei Reisegruppen und Familien wieder erlaubt
Wien (TP/OTS) - „Unsere Nachverhandlungen mit dem Innenministerium zur Novelle der Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV), die mit 1. April 2016 in Kraft getreten ist, haben sich gelohnt“, freut sich Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Gemeinsam mit den Experten des Innenministeriums und intensiver Unterstützung der Tiroler Landesregierung ist es nun gelungen, die Anliegen der Branche einzubringen.
Egger: „Entbürokratisierung ist in diesem Fall nicht nur ein Schlagwort gewesen, sondern gelebte Praxis. In der in Aussicht gestellten gesetzlichen Reparatur wird unseren Anliegen Rechnung getragen und die ursprüngliche Rechtslage von Sammelmeldungen bei Reisegruppen oder Familien wieder eingeführt.“ Dementsprechend soll es für Beherbergungsbetriebe auch in Zukunft wieder genügen, die Reisedaten des Reiseleiters bei Reisegruppen bzw. eines erwachsenen Familienmitglieds bei Familien aufzunehmen.
Grundsätzlich bringt die Novelle zur Meldegesetz-Durchführungsverordnung Erleichterungen für Beherbergungsbetriebe, da sie ihre Gästeverzeichnisse vollelektronisch führen können. Die Erfassung der Gästedaten kann zur Gänze elektronisch erfolgen – sowohl das Einscannen von Dokumenten als auch die manuelle Eingabe der Daten ist zulässig. „Die neue Regelung ermöglicht der gesamten Branche ein vereinfachtes und somit ressourcenschonendes Prozedere“, so Egger abschließend.
Fachverband Hotellerie
Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit über 37 Millionen Ankünften und knapp 132 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 48,8 Milliarden Euro. Das sind 14,8 Prozent des BIP. (PWK423/BS)
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