Vereins- und Wirtepaket vom Nationalrat beschlossen
Nocker-Schwarzenbacher begrüßt Umsetzung des „Salzburger Memorandums“ und kritisiert Parteienfinanzierung zu Lasten der Wirte
Wien (TP/OTS) - Im Zuge der gestrigen Sitzung des Nationalrates wurde in den Abendstunden auch das vieldiskutierte „Vereins- und Wirtepaket“ verabschiedet.
Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, Petra Nocker-Schwarzenbacher, begrüßt, dass wesentliche Punkte des „Salzburger Memorandums“ umgesetzt wurden. Das sind insbesondere:
- die Verschiebung der Pflicht zur Ausstattung der Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auf 1.4. 2017,
- die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bei Umsätzen im Freien bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000.-
- die Regelung , dass beim „kleinen Vereinsfest“ die steuerliche Begünstigung für Vereine, bei Kooperation mit einem Wirt nicht verloren geht sowie
- die Erleichterung des Einsatzes von Aushilfskräften bis zu 18 Tagen pro Jahr mit einem pauschalen Steuer- und Abgabensatz von 30,4%. Dabei konnte die Klarstellung erreicht werden, dass dienstgeberseitig auch dann nur ein Tag konsumiert wird, wenn mehrere Aushilfskräfte an einem Tag eingesetzt werden und es sich dabei nicht um Hilfsarbeiten handeln muss.
„Eine herbe Enttäuschung für die Gastronomie ist“, so Nocker-Schwarzenbacher, „dass die politischen Parteien sich eigennützig mit diesem Gesetz mit gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt haben, ja teilweise sogar noch bevorzugt werden. Wir werden diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung und unzulässige Parteienfinanzierung nicht hinnehmen und die Regelung vor den Verfassungsgerichtshof bringen.“
Auf Ablehnung seitens der Gastronomie stößt außerdem
- die Ausweitung des kleinen Vereinsfestes von 48 auf max. 72 Stunden sowie
- die Befreiung von Vereinskantinen von der Registrierkassenpflicht bei Öffnung an max. 52 Tagen und einer jährlichen Umsatzgrenze von € 30.000.-
Trotz eines vorliegenden Ministerratsbeschlusses wurde von den Sozialdemokraten eine Reparatur der umstritten Sperrstundenregelung in letzter Minute verhindert und die Vorschläge für Raucherzonen vor dem Lokal negiert.
Besonders bedauerlich ist, so Nocker-Schwarzenbacher, die Ausweitung der Vereinsfeste auf 72 Stunden, die Ausdehnung auf politischen Teilorganisationen und Katastralgemeinden sowie dass die Forderung nach einem bundesweiten Veranstaltungsregister und einer unbürokratischen Meldepflicht der gemeinnützigen Verwendung der Gewinne nicht umgesetzt wurde.
Das Fazit aus der Sicht der Bundesspartenobfrau: Es gelangen einige, der Politik schwer abgerungene Erleichterungen für die Wirte, es kommt aber auch ein ausgeklügeltes Zusatzfinanzierungssystem für Parteien und politische Teilorganisationen, wodurch besonders in ländlichen Regionen die Existenz vieler Gasthäuser gefährdet wird.
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