Gastronomieobmann Pulker: „Brot und Spiele für das Volk, Geld für die Parteien“
Fachverband kritisiert Parteienfinanzierung auf Kosten der Wirte und Steuerzahler
Wien (TP/OTS) - Der Nationalrat hat am 6. Juli 2016 mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien die Erleichterungen der geltenden Registrierkassenpflicht beschlossen. „Das Paket enthält zwar unter anderem auch gewisse Entlastungen für die Wirtschaft und gemeinnützige Vereine“, meint Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ. „In Wahrheit haben sich die beiden Koalitionsparteien damit jedoch ein Zubrot auf Kosten der Gastronomie und der Steuerzahler gesichert“.
Künftig können politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen (Jugend, Senioren, Frauen, Jungbauern,…) bis hinunter auf die Ebene der Katastralgemeinden Feste mit Verabreichung von Speis und Trank veranstalten. Die Einnahmen aus diesen Aktivitäten sind nicht nur bis zum Betrag von 15.000 Euro steuerbefreit, sie können auch nach Gutdünken zur Finanzierung von parteipolitischen Aktivitäten herangezogen werden. Dazu zählen nach dem Verständnis ranghoher Vertreter der Koalition nicht nur die Wahlwerbung oder Informationen über die politischen Tätigkeiten, sondern auch Reisen mit Parteifreunden zur Teambildung/-entwicklung.
Pulker: „Mit anderen Worten: Die beiden Koalitionsparteien gehen davon aus, dass es im Sinne des Wählers und Steuerzahlers ist, wenn die Republik auf Millionen an Steuereinnahmen verzichtet, damit die Parteien noch mehr Geld für sich vereinnahmen können. Gleichzeitig werden die Gewerbetreibenden bis zum kleinen Gastwirt, Süßwarenhändler oder Schuhreparaturservice unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt und mit einer Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bedacht.“
Zur Veranschaulichung: In Österreich gibt es 7.850 Katastralgemeinden. Wenn also allein die Jugendorganisationen der beiden Regierungsparteien derartige Feste veranstalten, könnten damit theoretisch Einkünfte bis zu 235 Mio. Euro auf Kosten der heimischen Gastronomie erzielt werden. „Und das in einem Land mit der nach Japan schon jetzt zweithöchsten Parteifinanzierung“, ärgert sich Pulker. Durch diese, auch nach Ansicht des Verfassungsrechtsexperten Prof. Heinz Mayer rechts- und verfassungswidrige Privilegierung der politischen Parteien werden die Gastronomie und tatsächlich gemeinnützige Organisationen - die sich bislang teils über Feste finanzierten und die Einnahmen im Gegensatz zu den politischen Parteien zum Gemeinwohl einsetzen mussten - massiv geschädigt.
Alle Abänderungsanträge der Opposition, die gegen die Sonderausnahmen der Parteien gerichtet waren, wurden mit Regierungsmehrheit abgelehnt, mit dem Argument, die Parteiarbeit sei ja wohl gemeinnützig, auch wenn die Höchstgerichte das bereits vor 20 Jahren anders beurteilt haben. „Ist diese Abgehobenheit der versprochene neue Stil?“, fragt sich Pulker, und weiter: „Wir haben den Regierungsvertretern unsere rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken im Vorfeld der Beschlussfassung mitgeteilt, ebenso wie unser Vorhaben, diese Regelung umgehend beim Verfassungsgericht zu bekämpfen. Die Vehemenz, mit der diese Parteienfinanzierung durch die Hintertür jetzt durchgesetzt wurde, zeigt, dass die politische Elite offenbar jegliche Bodenhaftung verloren hat“.
Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit über 145.000 Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro leisten sie einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft.
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