WKÖ-Tourismus bekennt sich klar zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Tourismusvertreter distanzieren sich von missverständlichen Formulierungen in Dienstvertragsmustern
Wien (OTS) - „Der Tourismus bekennt sich klar zum Prinzip der Freiwilligkeit und steht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes,“ bekräftigen unisono WKÖ-Bundessparten-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und die Fachverbands-Obleute Hotellerie und Gastronomie, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Dies vor dem Hintergrund der aktuellen Vorwürfe der Arbeitnehmervertretung, wonach es in einzelnen Betrieben zu einer Umgehung der gesetzlichen Überstundenregelung kommen würde. Anlass dafür war eine missverständliche Formulierung eines privaten Steuerberatungsunternehmens, die zwischenzeitlich zurückgenommen und in Zukunft nicht mehr verwendet wird.
„Wir decken keinerlei Verstöße oder schwarze Schafe, verwehren uns aber auch, dass aus einer unglücklichen Formulierung eines Vertragsmusters die Seriosität der gesamten Tourismus-Branche plakativ in Frage gestellt wird“, so die Tourismusvertreter.
Im Übrigen trifft das Gesetz selbst Vorsorge für die bisher bekannt gewordenen Fälle: Der Mitarbeiter kann jederzeit Überstunden über 10 Stunden hinaus ablehnen und darf aus dem Grund eben nicht gekündigt werden. Ein Vorwegverzicht auf das Ablehnungsrecht ist unwirksam.
„Gerade angesichts des akuten Fachkräftemangels wäre es doch vollkommen kontraproduktiv, die Arbeitnehmer zu Überstunden zu drängen, die nicht gesetzeskonform sind,“ so die obersten Branchenvertreter. (PWK745/ES)
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