Karfreitag: Tourismus warnt vor untragbarer Belastung durch EuGH-Urteil
WKÖ-Nocker-Schwarzenbacher: Mehrbelastung würde für viele Betriebe zunehmend Schließzeit und dann auch endgültige Sperrzeit bedeuten
Wien (OTS) - Vor untragbarer Belastung für die Tourismusbetriebe warnt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), durch mögliche Folgen der gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Karfreitag. Demnach stellt die bisherige Praxis, nur Angehörigen der evangelischen Kirchen sowie dreier weiterer Glaubensgemeinschaften einen bezahlten Feiertag zu gewähren, eine Diskriminierung dar. „Ein zusätzlicher Feiertag würde für die Betriebe an diesem Tag zu einer Verdoppelung der Arbeitskosten führen“, so Petra Nocker-Schwarzenbacher.
Das Urteil treffe den Tourismus härter als alle anderen Branchen. Schon jetzt seien die Lohnkosten - mit durchschnittlich 38% bis 42% der Gesamtkosten - der größte Kostenfaktor in den Unternehmen. „Da sind beispielweise die Mitarbeiterunterkünfte oder Weiter- und Ausbildungen noch gar nicht miteingerechnet“, so die oberste Branchensprecherin, die zudem unterstreicht: „So eine Mehrbelastung würde zunehmend Schließzeit und für viele Betriebe letztendlich Sperrzeit bedeuten.“
Schon derzeit gibt es in Österreich 13 gesetzlich verankerte Feiertage, womit Österreich im europäischen Spitzenfeld liegt. „Ein 14. Feiertag ist für uns auf keinen Fall vertretbar. Das mögliche zusätzliche Feiertagsgeschäft könnte aus betriebswirtschaftlicher Sicht die zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiter nicht annähernd kompensieren“, so Nocker-Schwarzenbacher, die abschließend auf positive Verhandlungen hofft und die konstruktive Haltung der Glaubensgemeinschaften in dieser Angelegenheit begrüßt. (PWK037/ES)
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